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Wer nicht über diesen letzten Abschied sprechen mag, aber dennoch sicher gehen will, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen erfüllt werden, sollte sie schriftlich niederlegen und so aufbewahren, dass die Angehörigen diese Verfügungen im Bedarfsfall auch problemlos finden können.

Für solche Verfügungen bedarf es keiner besonderen Form. Jeder kann einfach aufschreiben, was er sich wünscht. Das Schreiben sollte aber mit Orts- und Datumangabe versehen sein und die Unterschrift des Verfassers tragen.