Melden Sie den Todesfall dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt:
Die Todesfallmeldung wird in der Regel durch einen nahen Verwandten persönlich auf dem Zivilstandsamt vorgenommen. (Unterschrift im Todesregister)
Nach der Meldung kann auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Beisetzung geregelt werden.
Auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt wird abgeklärt ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung (Kremation) gewünscht wird.
Bei einer Feuerbestattung:
- Termin und Ort der Feuerbestattung
- Termin und Ort der Urnenbeisetzung
- Art der Ruhestätte (Reihen-, Platten-, Gemeinschaftgrab etc.)
Mitnehmen zum Zivilstandsamt / Bestattungsamt:
- Todesbescheinigung (ausser im Kantonsspital Luzern verstorben)
- Familienbüchlein
- für Ausländer Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung