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Melden Sie den Todesfall dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt:

Die Todesfallmeldung wird in der Regel durch einen nahen Verwandten persönlich auf dem Zivilstandsamt vorgenommen. (Unterschrift im Todesregister)

Nach der Meldung kann auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Beisetzung geregelt werden.

Auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt wird abgeklärt ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung (Kremation) gewünscht wird.


Bei einer Feuerbestattung:

  • Termin und Ort der Feuerbestattung
  • Termin und Ort der Urnenbeisetzung
  • Art der Ruhestätte (Reihen-, Platten-, Gemeinschaftgrab etc.)

Mitnehmen zum Zivilstandsamt / Bestattungsamt:

  • Todesbescheinigung (ausser im Kantonsspital Luzern verstorben)
  • Familienbüchlein
  • für Ausländer Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung